Das Verfügbarkeitsmodell A3 AK Biebelried – AK Fürth/Erlangen umfasst den Ausbau, die Erhaltung und den Betrieb der BAB A3 im Abschnitt AK Biebelried – AK Fürth/Erlangen. Die ca. 76 km lange Vertragsstrecke soll abschnittsweise sechsstreifig ausgebaut werden. Die A3 Nordbayern Services GmbH, eine Beteiligungsgesellschaft von Eiffage Infra-Bau SE und JOHANN BUNTE Bauunternehmung SE & Co. KG, ist für den Betrieb und die Erhaltung des 76 km langen Teilstückes der Autobahn verantwortlich.
Zur Verstärkung der Gesellschaft suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Geiselwind in unbefristeter Anstellung einen
Ingenieur / Techniker Erhaltung (m/w/d)
Ihre Aufgaben
- Planung, Ausschreibungen und Koordination der Bauwerks- und Fahrbahnprüfungen (DIN 1076, ZTV-Funktion, ZTV-Markierung etc.) sowie sonstiger Gewerke (Entwässerung, Straßenausstattung etc.)
- Konzeption und Koordination der Erhaltungsleistungen anhand der Prüfungsergebnisse (Erhaltungsplanung), inkl. Planung, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung (Strecke und Ingenieurbauwerke)
- Planprüfung und Bauüberwachung einschließlich des Abnahmeprozesses
- Technisches Controlling und Ableiten von Optimierungsmöglichkeiten
- Mitwirkung beim Aufbau eines Building Information Modelling (BIM)-Systems für das Projekt
- Koordination und Abrechnung von Nachunternehmerleistungen
- Berichtswesen sowie Bestandsdatenmanagement (SIB-BW, TT-SIB, ZEB)
Ihre Erfahrungen
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium (Universität, FH) im Bereich Bauingenieurwesen oder eine fachspezifische Ausbildung zum Techniker
- Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Verkehrsinfrastruktur, Straßenbau und/oder Ingenieurbau
- Interesse an der Mitarbeit in einem Infrastruktur-Großprojekt
- Eigenverantwortliches Handeln, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
- Sicherer Umgang mit den MS-Office Anwendungen
Wir bieten
- Sie erwartet ein interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld in einem Infrastruktur-Großprojekt
- Verantwortungsvolle Mitarbeit in einem dynamischen Team bei einer attraktiven, leistungsgerechten Vergütung