Presseinformation 80/2025 - 04.12.2025 UPDATE
UPDATE
Die Durchfahrtsbeschränkung für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höhe inklusive Ladung von mehr als 3,70 m oder einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t ist aufgehoben.
Die Einengung auf einen Fahrstreifen mit Ampelregelung wird bis voraussichtlich 27.02.2026 verlängert.
Einengung und Höhenbeschränkung sowie Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t an der Kreisstraße ERH 36 zwischen Medbach und Höchstadt vom 24.09.2025 bis voraussichtlich 27.02.2026
Im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der BAB A3 zwischen den Autobahnkreuzen Biebelried und Fürth/Erlangen läuft aktuell im Bereich Höchstadt der Ausbau der Richtungsfahrbahn Frankfurt. Zunächst wurde das westliche Teilbauwerk des Unterführungsbauwerks BW 360a im Zuge der Richtungsfahrbahn Nürnberg durch ein neues Teilbauwerk ersetzt. Nach dem Abriss des östlichen Teilbauwerks folgt nun der Neubau dieser Unterführung.
Nach dem Einbau des Traggerüsts wird die Fahrbahn der ERH 36 im Bereich des Bauwerks auf einen Fahrstreifen verengt. Die Durchfahrt wird mittels einer Ampelanlage geregelt. Zudem ist die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t verboten. Ausgenommen hiervon sind der Linienverkehr und Baustellenfahrzeuge. Ebenso ist die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höhe inklusive Ladung von mehr als 3,70 m verboten. Die Regelung gilt ab dem 24.09.2025 und endet voraussichtlich am 27.02.2026.
Wir danken den betroffenen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern für ihr Verständnis und bitten um erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der Baustelle.
